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RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Was gilt, wenn Sie mit uns arbeiten: Leistungen, Vergütung, Einsatz von KI, Haftung. In der Reihenfolge und Nummerierung des Vertragsdokuments.

AGB

Die Bedingungen im Wortlaut.

Es gilt Schweizer Recht. Für bestehende Verträge gelten die AGB, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurden.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der vaiacon GmbH (nachfolgend «Anbieterin») und ihren Kunden im Zusammenhang mit Beratungsdienstleistungen, Unternehmensentwicklung, Prozessautomatisierung, Digitalisierung, Entwicklung und Implementierung von Software- und KI-Lösungen, Schulungen und Lerninhalten sowie Support- und Wartungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, sofern sie von der Anbieterin ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme einer Offerte, die Unterzeichnung eines Vertrages oder die schriftliche Beauftragung durch den Kunden zustande. Die Anbieterin ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Erstgespräch, Erstanalyse, KI-Standortbestimmung, Sichtbarkeits-Check und die Richtofferte aus dem Offerten-Tool auf vaiacon.ch sind kostenlos und unverbindlich. Durch sie entsteht kein Vertrag.

3. Leistungsumfang

Die Anbieterin arbeitet in drei Bereichen: KI-Kompetenz (Trainings, Coachings, E-Learnings und Videos nach Mass, Begleitung vor Ort, Change Management), Sichtbarkeit (Auffindbarkeit bei Suchmaschinen und KI-Assistenten) und Automationen (Analyse und Optimierung von Geschäftsprozessen, Automatisierungslösungen, Software- und Schnittstellenentwicklung, KI-Integration). Dazu kommen Support, Wartung und laufende Begleitung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Offerte oder Vertrag.

4. Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit und sichert die rechtmässige Bereitstellung sämtlicher Daten zu. Verzögerungen verlängern Fristen entsprechend.

5. Vergütung

Es gelten die Preise der Offerte oder des Vertrags. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Preise gelten 30 Tage ab Angebot.

Preise auf vaiacon.ch und Richtofferten aus dem Offerten-Tool sind Richtwerte. Verbindlich wird ein Preis erst mit der Offerte, die die Anbieterin bestätigt hat.

Ein Festpreis gilt für den vereinbarten Umfang. Mehraufwand kündigt die Anbieterin vorab an und verrechnet ihn nach den Stundensätzen der Offerte. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand.

Projekte und Schulungen stellt die Anbieterin nach der Leistung in Rechnung, laufende Leistungen monatlich im Voraus. Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Bei Verzug kann die Anbieterin Leistungen aussetzen.

5a. Laufende Leistungen

Laufende Leistungen wie Begleitung, Betreuung und wiederkehrende Arbeiten an der Sichtbarkeit sind optional und laufen auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können sie schriftlich oder per E-Mail auf das Ende des folgenden Monats kündigen. Wer keine Betreuung bucht, betreibt die übergebene Lösung selbst.

Fremdkosten wie Lizenzen, Hosting, KI-Nutzung und Telefonie werden nach Verbrauch separat verrechnet. Sie fallen auch ohne Betreuung an.

5b. Schulungen und Termine

Trainings, Coachings und Workshops werden pro Gruppe zum Preis der Offerte verrechnet. Der Kunde kann einen vereinbarten Termin bis 14 Tage vorher kostenlos absagen oder verschieben. Bei späterer Absage sind 50 % des Preises geschuldet, bei einer Absage weniger als 3 Arbeitstage vorher 100 %.

Muss die Anbieterin einen Termin absagen, wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

6. Termine

Termine gelten als Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart. Keine Haftung für Verzögerungen durch Kunden oder Dritte.

7. Einsatz künstlicher Intelligenz

Die Anbieterin kann KI-Systeme einsetzen. KI-Ergebnisse beruhen auf Wahrscheinlichkeiten und können Fehler enthalten. Der Kunde prüft sämtliche Ergebnisse eigenständig. Eine Garantie für bestimmte Resultate besteht nicht.

8. Datenschutz

Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach geltendem Datenschutzrecht. Soweit erforderlich wird ein Auftragsbearbeitungsvertrag abgeschlossen. Es gilt zusätzlich die Datenschutzerklärung.

9. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln sämtliche vertraulichen Informationen vertraulich. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

10. Geistiges Eigentum

Urheberrechte, Konzepte, Methoden, Frameworks, Bibliotheken, Vorlagen, Prompts, KI-Agenten, Workflows, Automatisierungen, Skripte und wiederverwendbare Komponenten verbleiben bei der Anbieterin. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ausschliesslich die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte. Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen.

Lerninhalte, die die Anbieterin eigens für den Kunden erstellt (E-Learnings, Videos, Unterlagen), darf der Kunde nach vollständiger Zahlung zeitlich unbeschränkt im eigenen Betrieb nutzen. Die Weitergabe an Dritte und der Weiterverkauf brauchen die schriftliche Zustimmung der Anbieterin.

11. Gewährleistung

Die Anbieterin schuldet eine sorgfältige Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

Platzierungen in Suchmaschinen und Nennungen durch KI-Assistenten hängen von Dritten ab und werden nicht zugesichert. Analysen, Standortbestimmungen und Berichte sind Einschätzungen und Empfehlungen, keine Zusage eines Erfolgs.

11a. Projektabnahme

Nach Abschluss eines Projektes oder einer Projektphase wird der Kunde zur Abnahme aufgefordert. Erfolgt innerhalb von zehn Arbeitstagen weder eine begründete schriftliche Mängelrüge noch eine Ablehnung der Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Abgenommen ist ein Ablauf, wenn der Normalfall, fehlende und falsche Daten, ein Schnittstellenausfall und eine Doppelauslösung geprüft sind und die Rechte stimmen.

11b. Änderungswünsche

Änderungen bedürfen der Schriftform. Termine und Vergütung können angepasst werden. Zusatzleistungen werden nach Aufwand verrechnet.

11c. Datensicherung

Der Kunde erstellt vollständige Backups. Keine Haftung für Datenverluste infolge ungenügender Datensicherung.

11d. IT-Sicherheit

Es werden branchenübliche Sicherheitsmassnahmen umgesetzt. Ein absoluter Schutz vor Cyberangriffen kann nicht garantiert werden.

11e. Cloud- und KI-Dienste

Die Anbieterin darf Drittanbieter einsetzen. Für deren Verfügbarkeit oder Änderungen wird keine Haftung übernommen.

11f. Rechtmässigkeit der Daten

Der Kunde sichert die Rechtmässigkeit aller Daten zu und stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei.

11g. KI-generierte Inhalte

Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit KI-generierter Inhalte. Der Kunde prüft sämtliche Resultate selbst.

11h. Open Source Software

Es gelten ausschliesslich die jeweiligen Lizenzbedingungen.

11i. Verfügbarkeit externer Systeme

Keine Haftung für Ausfälle oder Änderungen externer Cloud-, API-, Hosting- oder KI-Dienste.

11j. Exportkontrolle und Compliance

Der Kunde hält sämtliche gesetzlichen Vorgaben ein. Die Anbieterin darf Leistungen einstellen, sofern gesetzliche Gründe dies verlangen.

11k. Sichtbarkeits-Score

Der Vaiacon-Sichtbarkeits-Score ist eine Messung nach einer festen Prüfliste zum Zeitpunkt der Prüfung. Er zeigt, welche Kriterien die Website erfüllt, und ist keine Zusage für Platzierungen, Nennungen durch KI-Assistenten oder einen wirtschaftlichen Erfolg (Ziffer 11). Setzt die Anbieterin Änderungen um, misst sie den Score nach der Freigabe erneut mit derselben Prüfliste. Eine Rückerstattung des Honorars aufgrund des Scores ist nicht vorgesehen.

11l. Mängel nach der Übergabe

Mängel beheben wir 90 Tage nach der Übergabe ohne Rechnung. Die Reaktionszeit der Betreuung ist die Zeit bis zur ersten Antwort und keine Frist für die Behebung.

11m. Freigabe vor dem Versand nach aussen

Texte, die eine Automation an Dritte schickt, etwa Mails, Nachrichten oder Beiträge an die Kundschaft des Kunden, gibt der Kunde vor dem ersten produktiven Versand frei. Freigegeben werden die Vorlagen und die Regeln, nach denen die Automation sie verwendet. Danach läuft der Versand ohne weitere Freigabe, bis der Kunde die Vorlagen oder Regeln ändert. Einzelfreigabe je Versand wird schriftlich vereinbart.

11n. Anrechnung der Standortanalyse

Bei einem Folgeauftrag innert sechs Monaten wird die Vorarbeit bis zur Hälfte angerechnet, höchstens CHF 1'075.

12. Haftung

Die Anbieterin haftet für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit das Gesetz es zulässt.

Wo sich die Haftung für leichte Fahrlässigkeit nicht ausschliessen lässt, ist sie auf den niedrigeren Betrag aus der Vergütung des betroffenen Auftrags oder CHF 100'000 begrenzt. Sie umfasst dann keine indirekten Schäden und Folgeschäden wie Datenverlust, Betriebsunterbrüche, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Reputationsschäden.

Für Schäden aus Angriffen Dritter (Hackerangriffe, Ransomware), aus fehlerhaften Eingabedaten, aus unzutreffenden KI-Ausgaben und aus Entscheidungen des Kunden haftet die Anbieterin nur, wenn sie diese vorsätzlich oder grobfahrlässig mitverursacht hat.

13. Leistungen Dritter

Einsatz von Unterauftragnehmern und Drittsoftware ist zulässig. Keine Haftung ausserhalb des Einflussbereichs.

14. Support und Wartung

Nur bei entsprechender Vereinbarung. Service Levels ergeben sich aus dem Vertrag.

15. Höhere Gewalt

Keine Haftung bei höherer Gewalt.

16. Änderungen der AGB

Für bestehende Verträge gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten AGB, sofern nichts anderes vereinbart wird. Diese Fassung stammt vom 11. Oktober 2026.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

18. Versicherung

Die Anbieterin unterhält eine angemessene Betriebs- und/oder Berufshaftpflichtversicherung. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.

19. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen sie durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige zulässige Regelung.

FRAGEN?

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Schreiben Sie uns. Wir antworten selbst und erklären gerne, was wir hier meinen.